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FERTIGSTELLUNG DES HAUSES UND ABNAHME

Der Abschluss der Bauarbeiten ist der vorletzte Schritt auf dem Weg zum Einzug in ein neues Haus. Es bleiben noch wichtige Formalitäten zu erledigen, bevor das Gebäude legal genutzt werden kann. In den folgenden Abschnitten erklären wir, welche Dokumente benötigt werden und was vor dem Einzug in Ihr eigenes Haus zu beachten ist.

1. Hausabnahmeverfahren

Die Fertigstellung des Baus bedeutet noch nicht, dass man sofort in das neue Haus einziehen kann. Um die legale Nutzung zu beginnen, ist ein Abnahmeverfahren erforderlich. Der erste Schritt ist die Meldung der Fertigstellung der Bauarbeiten an das zuständige Bauaufsichtsamt. Bei einem Einfamilienhaus kann dies auf einfache Weise geschehen – persönlich im Amt, per Post oder elektronisch.

2. Wann ist die Meldung der Baufertigstellung einzureichen?

Die Meldung der Baufertigstellung ist vor Beginn der Nutzung des Hauses einzureichen. Nach Eingang der Meldung hat das Amt 14 Tage Zeit, einen eventuellen Einspruch zu erheben.
Wenn kein Einspruch erhoben wird, kann das Gebäude legal genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Nutzung früher zu beginnen, noch vor Ablauf von 14 Tagen, vorausgesetzt, das Amt stellt eine Bescheinigung über das Fehlen von Gründen für einen Einspruch aus.

3. Kann das Hausabnahmeverfahren beschleunigt werden?

Ja, eine entsprechende Vorbereitung genügt.
Das Wichtigste ist, alle Dokumente bereits während des Baus regelmäßig zu sammeln und zu ordnen. An einem Ort sollten Protokolle, Bescheinigungen, behördliche Entscheidungen und das Bautagebuch aufbewahrt werden, das den Verlauf der Arbeiten in jeder Phase bestätigt. Eine gut zusammengestellte Dokumentation beschleunigt das Abnahmeverfahren erheblich und ermöglicht es, dieses ruhig, ohne unnötigen Stress und Verzögerungen zu durchlaufen.

4. Für die Fertigstellung eines Einfamilienhauses benötigte Dokumente

Eine gut geordnete Dokumentation beschleunigt die Hausabnahme erheblich. Es lohnt sich, alle Protokolle, Verträge und Bescheinigungen bereits während der Bauphase zu sammeln.
Für die formelle Baufertigstellung werden unter anderem benötigt:

• Bautagebuch (bei einem Einfamilienhaus muss es nicht der Meldung beigefügt werden / Art. 57 Abs. 1a des Baurechts),
• technisches Projekt,
• Erklärung des Bauleiters, dass das Haus gemäß Projekt und Vorschriften ausgeführt und das Gelände aufgeräumt wurde,
• geodätische Dokumentation,
• Dichtheitsprotokoll der Gasinstallation (falls zutreffend),
• Erklärungen der Feuerwehr und des Gesundheitsamtes über das Fehlen von Einwänden (falls das Projekt Abstimmungen erforderte),
• Bestandsdokumentation - Projekt mit eingetragenen Änderungen, die während des Baus vorgenommen wurden,
• Verträge und Protokolle im Zusammenhang mit Medienanschlüssen.

Dieses Set von Dokumenten ermöglicht einen schnellen und reibungslosen Abnahmeprozess und die legale Nutzung des Hauses.

5. Kann ein Haus ohne Meldung der Baufertigstellung genutzt werden?

Nein. Die Nutzung eines Einfamilienhauses ohne vorherige Meldung der Baufertigstellung und ohne Erlangung der sogenannten „stillen Zustimmung“ ist illegal und wird mit einer Strafe geahndet. Die Bauaufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen, dessen Höhe als Produkt berechnet wird aus:
– dem zehnfach erhöhten Gebührensatz (s = 500 PLN),
– dem Koeffizienten der Objektkategorie (k),
– dem Koeffizienten seiner Größe (w).

6. Kosten im Zusammenhang mit der Hausabnahme

Die Kosten für die formelle Abnahme eines Einfamilienhauses beschränken sich hauptsächlich auf behördliche Gebühren und die Erstellung der erforderlichen Dokumente. Diese belaufen sich in der Regel auf etwa 1500–2500 PLN und umfassen unter anderem Vollmachten und notwendige Bescheinigungen zur Beendigung des Verfahrens.

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